Der Hessische Minister des Innern
Wiesbaden, den 4. Febr. 1976
VI 5
Im Antwortschreiben bitte vorstehendes Geschäftszeichen angeben
Der Hessische Minister des Innern. Wiesbaden.
Postfach
An die Herren Regierungspräsidenten
Darmstadt - Kassel
An die Magistrate der Städte Frankfurt (Main)
Wiesbaden
mit Nebenabdrucken für die Landräte und Magistrate der kreisfreien Städte
Betr.: Atemschutz bei den Feuerwehren
Atemschutzgeräteträger mit
Bartwuchs
Bei Untersuchungen der
Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in Essen ist festgestellt worden, dass
Maskenträger mit starken Koteletten oder Vollbart bei Einsätzen in Bereichen
mit hoher Schadstoffkonzentration Gefahr laufen, giftige Schwebstoffe, Gase oder
Dämpfe einzuatmen.
Die Undichtigkeiten betrugen bei
Glattrasierten Versuchspersonen 0,01 % und weniger, bei Vollbartträgern und
Personen mit starken Koteletten traten Werte bis 10 % auf.
Um Unfällen vorzubeugen, dürfen
Vollbartträger und Personen mit starken Koteletten nicht unter Atemschutzmasken
eingesetzt werden. Ich bitte, das Erforderliche zu veranlassen.
Im Auftrag
Kaiser