Der Hessische Minister des Innern

Wiesbaden, den 4. Febr. 1976

VI 5

Im Antwortschreiben bitte vorstehendes Geschäftszeichen angeben

Der Hessische Minister des Innern. Wiesbaden.

Postfach

An die Herren Regierungspräsidenten

Darmstadt - Kassel

An die Magistrate der Städte Frankfurt (Main)

Wiesbaden

mit Nebenabdrucken für die Landräte und Magistrate der kreisfreien Städte

 

Betr.: Atemschutz bei den Feuerwehren

Atemschutzgeräteträger mit Bartwuchs

 

Bei Untersuchungen der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in Essen ist festgestellt worden, dass Maskenträger mit starken Koteletten oder Vollbart bei Einsätzen in Bereichen mit hoher Schadstoffkonzentration Gefahr laufen, giftige Schwebstoffe, Gase oder Dämpfe einzuatmen.

Die Undichtigkeiten betrugen bei Glattrasierten Versuchspersonen 0,01 % und weniger, bei Vollbartträgern und Personen mit starken Koteletten traten Werte bis 10 % auf.

Um Unfällen vorzubeugen, dürfen Vollbartträger und Personen mit starken Koteletten nicht unter Atemschutzmasken eingesetzt werden. Ich bitte, das Erforderliche zu veranlassen.

Im Auftrag
Kaiser