Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen

 

Zur Regelung der Dienstgrade, Funktionen , Kennzeichnungen und fachlichen Eingangsvoraussetzungen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren ergeht folgender Erlass:

 

1. Verleihung von Dienstgraden in Freiwilligen Feuerwehren

1.1 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr kann ein Dienstgrad verliehen werden, wenn sie die Voraussetzungen für eine Verleihung erfüllen und für die entsprechende Dienststellung geeignet sind (§12 Absatz 2 HBKG).


1.2
Die Leitung der Feuerwehr verleiht die Dienstgrade im Auftrag des Gemeindevorstandes. Der Gemeindevorstand verleiht der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr ihren bzw. seinen Dienstgrad.

1.3 Vor der Verleihung eines Dienstgrades ab Brandmeisterin oder Brandmeister sowie der Übertragung von Leitungsaufgaben ist die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor zu hören; hiervon ausgenommen sind kreisfreie Städte sowie Städte mit mehr als 50.000 Einwohner.

1.4 Ein Rechtsanspruch auf Verleihung von Dienstgraden besteht nicht.

 

2. Verleihung von Dienstgraden für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren

Die Verleihung von Dienstgraden (Amtsbezeichnungen) für Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren im Sinne des § 1 Abs. 1 der Feuerwehrlaufbahnverordnung (FeuerwLVO) bestimmt sich nach deren Voraussetzungen und den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen.

 

3. Dienstgrade und Funktionen in Freiwilligen Feuerwehren

Dienstgrade und Funktionen in Freiwilligen Feuerwehren richten sich nach folgenden Grundsätzen:

 

Dienstgrade1)

Abkürzung

Funktion3)

Mannschaften



Feuerwehrfrau-Anwärterin/

Feuerwehrmann-Anwärter

FFrA/

FMA

TrA

Feuerwehrfrau/

Feuerwehrmann

FFr/

FM

TrM/ TrFr

Oberfeuerwehrfrau/

Oberfeuerwehrmann

OFFr/

OFM

TrFü

Hauptfeuerwehrfrau/

Hauptfeuerwehrmann

HFFr/

HFM

TrFü

Führungskräfte



Löschmeisterin/

Löschmeister

LM‘in

LM

GrFü

Stv. WeFü mit einer Löschgruppe2)

Oberlöschmeisterin/

Oberlöschmeister

OLM‘in

OLM

GrFü und ZFü mit bis zu drei Löschgruppen 
WeFü mit einer Löschgruppe 
Stv. WeFü mit zwei Löschgruppen

Hauptlöschmeisterin/

Hauptlöschmeister

HLM‘in

HLM

GrFü und ZFü mit drei bis fünf Löschgruppen 
WeFü mit zwei Löschgruppen 
Stv. WeFü mit drei Löschgruppen 
Stv. GBI/SBI mit bis zu drei Löschgruppen

Brandmeisterin/

Brandmeister

BM‘in

BM

ZFü mit mehr als fünf Löschgruppen 
WeFü mit drei Löschgruppen 
Stv. WeFü mit vier oder fünf Löschgruppen 
GBI/SBI mit bis zu drei Löschgruppen 
Stv. GBI/SBI mit vier oder fünf Löschgruppen

Oberbrandmeisterin/

Oberbrandmeister

OBM‘in

OBM

WeFü mit vier oder fünf Löschgruppen 
Stv. WeFü mit mehr als fünf Löschgruppen 
GBI/SBI mit vier oder fünf Löschgruppen 
Stv. GBI/SBI mit mehr als fünf Löschgruppen

Hauptbrandmeisterin/

Hauptbrandmeister

HBM‘in

HBM

WeFü mit mehr als fünf Löschgruppen 
GBI/SBI mit mehr als fünf Löschgruppen

  1. Dargestellt ist der Regeldienstgrad. Die Verleihung eines höheren Dienstgrades für Führungskräfte ist zulässig. Voraussetzung für eine mögliche Verleihung sind in der Anlage aufgeführt. Die dort genannten Lehrgänge müssen erfolgreich abgeschlossen sein.

  2. Als Löschgruppe ist das Einsatzpersonal mit 100% Ausfallreserve anzusehen.

  3. Abkürzungen:

 

4. Gestaltung von Dienstgradabzeichen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren

Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51, 64 und 77 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand; Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm.

 

Feuerwehrfrau-Anwärterin/

Feuerwehrmann-Anwärter

FFrA/

FMA

Litze in karmesinrot

Feuerwehrfrau/

Feuerwehrmann

FFr/

FM

Ein Balken karmesinrot mit Litze in karmesinrot

Oberfeuerwehrfrau/

Oberfeuerwehrmann

OFFr/

OFM

Zwei Balken karmesinrot mit Litze in Karmesinrot

Hauptfeuerwehrfrau/

Hauptfeuerwehrmann

HFFr/

HFM

Drei Balken karmesinrot mit Litze in karmesinrot

Löschmeisterin/

Löschmeister

LM‘in/

LM

Ein Balken karmesinrot mit Silberlitze

Oberlöschmeisterin/

Oberlöschmeister

OLM‘in/

OLM

Zwei Balken karmesinrot mit Silberlitze

Hauptlöschmeisterin/

Hauptlöschmeister

HLM‘in/

HLM

Drei Balken karmesinrot mit Silberlitze

Brandmeisterin/

Brandmeister

BM‘in/

BM

Ein Balken silber mit Silberlitze

Oberbrandmeisterin/

Oberbrandmeister

OBM‘in/

OBM

Zwei Balken silber mit Silberlitze

Hauptbrandmeisterin/

Hauptbrandmeister

HBM‘in/

HBM

Drei Balken silber mit Silberlitze

 

5. Gestaltung der Dienstgradabzeichen für Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren

Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51, 64 und 77 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.

Für die Berufsfeuerwehren werden auf dieser Seite keine Bilder der Dienstgradabzeichen gezeigt.

 

5.1 Mittlerer Dienst

Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm.

 

Brandmeisterin/

Brandmeister

BM‘in

BM

zwei Balken silber mit Silberlitze

 

Oberbrandmeisterin/

Oberbrandmeister

OBM‘in

OBM

drei Balken silber mit Silberlitze

Hauptbrandmeisterin/

Hauptbrandmeister

HBM‘in

HBM

vier Balken silber mit Silberlitze

 

5.2 Gehobener und höherer Dienst:

Sechszackiger Stern aus zwei ineinandergestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge, Höhe 51 mm mit umlaufendem Rand als Litze 2 mm.

 

Brandinspektor-Anwärterin/

Brandinspektor-Anwärter

BIA‘in/

BIA

nur Silberlitze

Brandinspektorin/

Brandinspektor

BI’in/

BI

ein Stern mittig; silber mit Silberlitze

Brandoberinspektorin/

Brandoberinspektor

BOI’in/

BOI

zwei Sterne mittig in Reihe; silber mit Silberlitze

Brandamtfrau/

Brandamtmann

BA‘in/

BA

drei Sterne in Form eines gleichschenkligen Dreiecks; silber mit Silberlitze

Brandamtsrätin/

Brandamtsrat

BAR‘in/

BAR

vier Sterne in Rautenform; silber mit Silberlitze

Brandoberamtsrätin/

Brandoberamtsrat

BOAR‘in/

BOAR

fünf Sterne, davon vier im Rechteck und ein Stern mittig; silber mit Silberlitze

Brandreferendarin/

Brandreferendar

BRef‘in/

BRef

nur Goldlitze

Brandrätin/

Brandrat

BR‘in/

BR

ein Stern mittig; gold mit Goldlitze

Brandoberrätin/

Brandoberrat

BOR‘in/

BOR

zwei Sterne mittig in Reihe; gold mit Goldlitze

Branddirektorin/

Branddirektor

BD‘in/

BD

drei Sterne in Form eines gleichschenkligen Dreiecks; gold mit Goldlitze

Leitende Branddirektorin/

Leitender Branddirektor

Ministerialrätin/Ministerialrat

Ltd BD‘in/

Ltd BD/

MR’in/MR

vier Sterne in Rautenform;

gold mit Goldlitze

Direktorin der Branddirektion/

Direktor der Branddirektion

Dir‘in/Dir

BrandD

fünf Sterne, davon vier im Rechteck und ein Sternmittig; gold mit Goldlitze

Ministerialrätin als Referatsleiterin/

Ministerialrat als Referatsleiter

Brandschutz im HMdI

MR‘in/

MR

Landeswappen mit einfachem Eichenlaub;

gold mit Goldlitze

 

6. Gestaltung der Funktionsabzeichen

 

6.1 Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 30 mm hoch, gegebenenfalls mit umlaufendem Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand, vierzackiger Stern 15 mm Durchmesser, Farbe silber.

 

Stv. Wehrführerin/ Stv. Wehrführer

ein Stern mittig

Stv. Stadt-/Gemeindebrandinspektorin/ Stv. Stadt-/Gemeindebrandinspektor in Städten bis 50 T Einwohnern

zwei Sterne mittig in Reihe

Sprecherin der Feuerwehr/ Sprecher der Feuerwehr in Städten über 50 T Einwohnern

ein Stern mittig mit einem kurzen Balken, links und rechts

(Bild gem. "Florian Hessen" mit Silberlitze)

Wehrführerin/ Wehrführer

ein Stern mittig, mit Silberlitze

Stadt-/Gemeindebrandinspektorin/ Stadt-/Gemeindebrandinspektor (Städte/Gemeinden bis 50 T Einwohnern)

zwei Sterne mittig in Reihe, mit Silberlitze


 

6.2 Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 und 64 mm hoch, mit umlaufendem Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand. Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm, Farbe gold


Kreisbrandmeisterin/ Kreisbrandmeister, 


Stellv. Leiterin/ Stellv. Leiter der Feuerwehr (Städte über 50 T Einwohner ohne Berufsfeuerwehr), 


Stellv. Stadtbrandinspektorin/ Stellv. Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehr

ein Balken mit Goldlitze

Stellv. Kreisbrandinspektorin/ stellv. Kreisbrandinspektor

 Leiterin/Leiter der Feuerwehr* (Städte über 50 T Einwohner ohne Berufsfeuerwehr),


Stadtbrandinspektorin/ Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehr

zwei Balken mit Goldlitze

Kreisbrandinspektorin/ Kreisbrandinspektor

drei Balken mit Goldlitze

*sofern sie nicht Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sind

 

7. Tragen der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen

 

7.1 Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sind am linken Ärmel der Dienstjacke zu tragen. Am Ärmel sind die Dienstgradabzeichen oder Funktionsabzeichen jeweils in einem Abstand von 110 mm von der Ärmelunterkante der Dienstjacke anzubringen. Bei gleichzeitigem Tragen beider Abzeichen werden Funktionsabzeichen in einem Abstand von 5 mm oberhalb der Dienstgradabzeichen angebracht.

Am Diensthemd oder – pullover bzw. an der Strickjacke dürfen Dienstgradabzeichen auch in Form von Aufsteckschlaufen getragen werden.

 

7.2 Hauptberufliches Personal mit Brandschutzaufgaben, das nicht über eine abgeschlossene Ausbildung für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren verfügt, trägt keine Dienstgradabzeichen.

 

7.3 Führungskräfte ( Wehrführerinnen oder Wehrführer, Gemeindebrandinspektorinnen oder Gemeindebrandinspektoren, Stadtbrandinspektorinnen oder Stadtbrandinspektoren und deren Vertreterinnen oder Vertreter), denen vom Träger der Feuerwehr eine Leitungsaufgabe übertragen wurde ( § 12 HBKG ), tragen zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen ein Funktionsabzeichen, solange sie diese Leitungsaufgabe wahrnehmen.

 

7.4 Kreisbrandinspektorinnen oder Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen. Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren tragen ihre Dienstgradabzeichen. Entsprechendes gilt für die Leiterinnen und Leiter der Feuerwehren in Städten über 50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr, sofern sie Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sind.

 

8. Feuerwehrhelm - Kennzeichnung

Die Feuerwehrhelme der Führungskräfte und Atemschutzgeräteträger sind wie folgt zu kennzeichnen:

 

Kennzeichen

Freiwillige Feuerwehr

Berufsfeuerwehr/ Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften/ Brandschutzaufsichtsdienst/ Landesfeuerwehrschule

ohne

keine Führungskraft, 
kein Atemschutzgeräteträger, 
kein Sanitäter der Feuerwehr
keine Führungskraft, 
kein Atemschutzgeräteträger

ein Streifen* oberhalb des Reflexstreifens auf beiden Helmseiten

Gruppenführerin/ Gruppenführer Gruppenführerin/Gruppenführer

Fahrzeugführerin/ Fahrzeugführer

je ein Streifen* oberhalb und unterhalb des Reflexstreifens auf beiden Helmseiten

Wehrführerin/Wehrführer 
stv. Wehrführerin/ stv. Wehrführer
Zugführerin/ Zugführer

Zugführerin/Zugführer
Wachabteilungsführerin/ Wachabteilungsführer

1 Ring* oberhalb des Reflexstreifens

Leiterin/Leiter und stellv. Leiterin/

stellv. Leiter der Feuerwehr

Beamtin/Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
Kreisbrandmeisterin/ Kreisbrandmeister

je ein Ring* oberhalb und unterhalb des Reflexstreifens

Leiterin/ Leiter und stellv. Leiterin/ stellv. Leiter der Feuerwehr in

Städten mit mehr als 50 T Einwohnern in Städten ohne Berufsfeuerwehr

Beamtin/ Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes oder der Direktionsdienst

Kreisbrandinspektorin/ Kreisbrandinspektor und Stellvertreterin/ Stellvertreter

Ein roter Punkt* auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens

Atemschutzgeräteträgerin/ Atemschutzgeräteträger

Atemschutzgeräteträgerin/ Atemschutzgeräteträger

Ein blauer Punkt* auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens

Sanitäter in der Freiwilligen Feuerwehr, Voraushelfer der Feuerwehr


* Ausführung der Kennzeichnung mit reflektierender Klebefolie:

Streifen, Länge 70 mm, Breite 10 mm, RAL 3019

Ring, umlaufend, Breite 10 mm, RAL 3019

Roter Punkt, Durchmesser 20 mm, RAL 3019

Blauer Punkt, Durchmesser 20 mm, ähnlich RAL 5017

 

9. Kennzeichnung von Führungsfunktionen durch Koller oder Westen im Einsatz

 

Farbe Koller/

Weste mit Aufdruck

Funktion

Freiwillige Feuerwehr

Funktion

Berufsfeuerwehr/ Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften/ Brandschutzaufsichtsdienst

Gelb

Techn. Einsatzleiterin/ 
Techn. Einsatzleiter

Techn. Einsatzleiterin/ 
Techn. Einsatzleiter

Weiß

Abschnittsleiterin/
Abschnittsleiter

Techn. Einsatzleiterin/ Techn. Einsatzleiter oder Abschnittsleiterin/Abschnittsleiter bei Großschadenslagen

Rot

Zugführerin/
Zugführer

Zugführerin/ Zugführer

Grün

Pressesprecherin/
Pressesprecher

Pressesprecherin/ Pressesprecher

 

9.1 Die Koller oder Westen dürfen an der Einsatzstelle nur getragen werden, wenn die Funktion ausgeübt wird. Die wahrgenommene Funktion kann durch Rückenschilder mit entsprechender Funktionsbezeichnung in Schriftform deutlich gemacht werden.

9.2 Bei Übernahme der Technischen Einsatzleitung durch den Brandschutzaufsichtsdienst ( § 41 Absatz 1 Satz 4 HBKG ) ist der gelbe Koller oder die gelbe Weste zu tragen.

9.3 Koller bzw. Westen mit der Farbe blau dürfen bei der Ausübung von Sonderfunktionen (z.B. Fachberatung) getragen werden.

9.4 Personen, die Aufgaben in der Notfallseelsorge wahrnehmen, können Koller oder Westen in violett tragen.

 

10. Voraussetzung für die Berufung als Führungskräfte und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Die Fachkenntnisse sind durch Pflichtlehrgänge nachzuweisen. Soweit die Aufsichtsbehörde im Einzelfall gem. § 12 Absatz 2 Satz 3 HBKG Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Fachkenntnisse zulässt, ist je nach Stärke und technischer Ausstattung der Feuerwehr die erfolgreiche Teilnahme an Wahllehrgängen nachzuweisen. Eine regelmäßige funktionsbezogene feuerwehrtechnische Fortbildung auf Kreis- oder Landesebene ist zwingend erforderlich.

Die Pflicht- (P) und Wahllehrgänge (W) ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

 

Lehrgangsart

Lehrgangsabkürzung

Wehrführerin/ Wehrführer

GBI/ SBI

Gruppenführerlehrgang

F-III

P

P

Zugführerlehrgang

F-IV

W

P

Lehrgang für Führungskräfte in Führungsgruppen und Stäben

F/B-V


P

Lehrgang für Leiter einer Feuerwehr

F-VI

P

P

Lehrgang Vorbeugender Brandschutz für Feuerwehrführungskräfte

F/B-VB f. Fü

W

W

Atemschutzgeräteträgerlehrgang

F-Atr

P*

P*

Atemschutzgeräteträgerlehrgang II

F-Atr II


W

Lehrgang für Technische Hilfeleistung – Verkehrsunfall

F-TH-VU

P

P

Lehrgang für Technische Hilfeleistung – Bau

F-TH-Bau


W

GABC-Einsatz

F/B-GABCEinsatz

P*

P*

Führer im GABC-Einsatz

F/B-GABCFührer

 

W

* Ausnahmen können durch den Brandschutzaufsichtsdienst festgelegt werden

 

11. Anwendung bei nichtöffentlichen Feuerwehren

Es wird empfohlen, die Bestimmungen dieses Erlasses bei Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren entsprechend anzuwenden.

 

12. Übergangsregelung

Führungskräfte und deren Stellvertreter, die bei In – Kraft - Treten dieses Erlasses ihr Amt ausüben und die in der Ziffer 10 geforderten Lehrgänge noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, müssen die Anforderungen erst mit der Wiederwahl nachweisen.

 

13. In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

 

(Bouffier)

Staatsminister