Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Heben und Tragen von Lasten
Gemäß einer Bekanntmachung des BMS (BArbBl. 1981 Nr. 11 S. 96) und des Kinder- u. Jugendschutzgesetz sollen die folgenden Grenzwerte beim Heben und Tragen eingehalten werden:

Lebensalter Grenzhublast in kg
in Jahren Häufigkeit des Hebens und Tragens
  gelegentlich1) häufiger
  Frauen Männer Frauen Männer
<13 -4) -4) -4) -4)
13-15 10 10 7,5 7,5
15-18 152) 353) 10 20
19-45 152) 55 10 30
>45 152) 45 10 25
1)weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritte.
2)Aus gynäkologischen Gründen
3)Aus Gründen reduzierter Belastbarkeit der Wirbelsäule und noch nicht erreichter Endkraft
4)Keine Angaben