Bienen, Wespen & Co.

So mancher gerät in Panik, wenn er ein Wespennest im Baum, im Schuppen oder auf dem Dachboden entdeckt und meldet sich besorgt bei der Feuerwehr. Doch die Angst ist meist unbegründet: Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind friedfertig, solange sie in Ruhe gelassen werden. Prüfen Sie sachlich, ob eine friedliche Koexistenz zwischen den Tieren und Ihnen möglich ist und versuchen Sie die Nützlinge zu tolerieren.

Bienen, Hummeln und Wespen sind wichtige Bestäuber der Pflanzen. Wenige Menschen wissen, dass Wespen und Hummeln, im Gegensatz zu den Bienen, auch bei kühleren Temperaturen fliegen und so bereits im zeitigen Frühjahr Obstbäume, Sträucher und Blumen bestäuben. Zudem verfüttern alle staatenbildenden Wespenarten Insekten an ihre Larven und bestätigen sich somit als kostenlose Schädlingsbekämpfer in unseren Gärten.

Wann sind Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen "aggressiv"?

Alle staatenbildenden Wespen haben nur dicht um ihr Nest herum den Instinkt, ihr dort lebendes Volk mit der Königin gegenüber Störungen durch Attacken zu verteidigen.

Als Störungen im Nestbereich gelten: 
Heftige Bewegungen, Verstellen der Flugbahn, Erschütterungen des Wabenbaues oder des Nistplatzes, Stochern am Nest sowie das Anatmen der Tiere dicht vor dem Nest. Die Weibchen von Bienen, Hummeln und Wespen (nicht jedoch die Männchen) besitzen einen Wehrstachel, den sie in der Regel nur einsetzen, wenn sich ihre Brut oder sie selbst in Gefahr befinden. Von Natur aus sind die Tiere weder aggressiv noch stechwütig. Dies gilt auch für die Hornisse.

Hat eine Wespenkönigin ihr Nest an einem besonders ungünstigen Platz gebaut wie z. B. in der Nähe eines Fensters oder Eingangs, so kann dieses Nest häufig dennoch dort belassen werden. Meist reichen einige einfache Maßnahmen wie das Anbringen eines Fliegengitters vor dem Fenster oder die Befestigung eines Brettes, um die Flugrichtung der Tiere zu ändern. Um Insekten nicht unbedingt zum Nisten an ungünstigen Plätzen einzuladen, können Sie vor der "Flugsaison", d. h. im Winter oder zeitigem Frühjahr, vorbeugend mögliche Einflugsöffnungen z. B. mit Silikonmasse verschließen.

Lassen Sie die Tiere am besten dort nisten, wo sie sich ihren Platz gesucht haben. Sie haben von den Tieren nichts zu befürchten, und im Spätsommer bis Herbst werden die Nistplätze zum Teil ohnehin aufgegeben. Bei Wespen, Hummeln und Hornissen wintern nur die Königinnen, und der Rest des Volkes stirbt. Der vorhandene Wabenbau wird nicht wieder bezogen.

Die im Volksmund kursierenden Gerüchte, wie z.B. "Drei Hornissenstiche töten einen Menschen und fünf Stiche können ein Pferd töten" sind reiner Aberglaube.

Für normal empfindliche Menschen sind die Insektenstiche völlig harmlos. Nur bei einem Stich in den Rachen oder Allergien gegen Insektenstiche, die sich z. B. durch Atemnot, Schwellungen am ganzen Körper, Herzrasen, Magen- und Darmkrämpfe oder andere schwerwiegenden Symptome äußern, können die Stiche für die betreffende Person gefährlich werden und erfordern sofortige ärztliche Hilfe. Für nicht Allergiker kann folgender Tipp hilfreich sein: Insektenstiche mit Eis kühlen. Auch das Auflegen einer aufgeschnittenen Zwiebel kann eine Schwellung lindern. 

Wespen am Frühstückstisch oder an der Kaffeetafel können lästig sein. Sommer und Herbst sind die Zeiten, in der wir Menschen gerne auf dem Balkon oder im Garten essen und uns vor allem durch Wespen gestört fühlen.

Während die Tiere im Frühjahr/Sommer vor allem an Wurst und Fleisch interessiert sind, um dies an ihre Larven zu verfüttern, fliegen sie  im Herbst besonders auf süße Getränke, Obst und Kuchen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Entwicklung der Brut fast abgeschlossen, und die kohlenhydratreichen Ausscheidungen der Larven als Nahrungsquelle für die Arbeiterinnen entfallen. Obst, Kuchen, Säfte, Flaschenwaren und entsprechende Essensreste sollten Sie nicht lange unbedeckt lassen. Vor dem Trinken aus offenen Flaschen und Gläsern im Freien sollten Sie sich vergewissern, dass keine Wespe hineingefallen ist, Kinder sollten Getränke mit Strohhalm trinken.

Wespen, Hornissen und Wildbienen unterliegen den allgemeinen Artenschutzbestimmungen. Ohne vernünftigen Grund dürfen die Lebensstätten aller wildlebenden Tierarten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Besonders strenge Schutzbestimmungen des Bundesartenschutzgesetzes gelten u.a. für bestimmte Wespenarten, wie z.B. Hornissen und alle Wildbienen, zu denen auch Hummeln gehören, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Auf keinen Fall dürfen Nester eigenhändig beseitigt werden. Nur, wenn Gefahr für Menschenleben besteht, sollten Fachleute zu Hilfe gerufen werden.

Wer ein Hummel- oder Hornissennest umsetzen möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Nester eine akute Gefährdung darstellen oder gemeinwirtschaftlicher Schaden zu befürchten ist.