1) Grundlagen:
Feuerlöscher sind wirksame Hilfsmittel zur Bekämpfung von Klein- oder Entstehungsbränden. Viele Brand- und Personenschäden könnten durch den schnellen Einsatz von Feuerlöschern verhindert werden. Fachleute gehen davon aus, dass sich 90 % aller Brände, bei rechtzeitiger Entdeckung, mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpfen lassen. Die Bereitstellung solcher Löschgeräte erhöht die Sicherheit und ist deshalb empfehlenswert, jedoch nur beim Betrieb von Öl-Feuerungsanlagen zwingend vorgeschrieben ist (s. Juristisches).
2) Stand der Technik:
Derzeit kommen Löscher nach der DIN EN 3 und der mittlerweile zurückgezogenen DIN 14406 (gültig bis 31.03.1991) zum Einsatz. Die Ablösung der DIN 14406 durch die Europanorm DIN EN 3 bedeutet jedoch nicht, dass Löscher nach der alten Norm nicht mehr verwendet oder verkauft werden dürfen. Neue Löscher werden in der Regel nur noch nach der Europanorm hergestellt. Alle Feuerlöscher die in Deutschland verwendet werden, benötigen eine Zulassungs- bzw. Anerkennungskennzeichnung. Diese besteht aus einer Nummer, sowie der entsprechenden Norm, also - "DIN 14406" oder "DIN EN 3"; sie muss auf dem Löscher aufgedruckt sein.
3) Juristisches:
Mit der Novellierung der Feuerungsverordnung (FeuVO) entfiel die Vorhaltepflicht für Feuerlöscher in Privathaushalten aufgrund einer Rechtsnorm komplett.
Natürlich ist es nach wie vor ratsam, einen Löscher bereitzuhalten um Entstehungsbrände einzudämmen oder gar zu löschen.
Jedoch muß dies nun kein Pulverlöscher sein.
Die Haushalte sollten sich Gedanken über die Anschaffung eines Wasser- oder Schaumlöschers machen. Zwar sind diese i. allg. etwas teurer, wie jedoch weiter unten besprochen besitzen diese Löschmittel gegenüber Pulver gewisse Vorteile.
Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch sonstige Vorschriften oder Auflagen (BG, Versicherung o.ä.) zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.
4) Brandklassen:
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Brandklasse ABrände
fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die
normalerweise unter Glutbildung verbrennen |
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Brandklasse BBrände
von flüssigen oder flüssig werdenen Stoffen |
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Brandklasse CBrände
von Gasen |
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Brandklasse DBrände
von Metallen |
% |
Brandklasse EFrühere Bezeichnung für Elektrische Anlagen (wenn dies noch auf dem Löscher steht, sollte man sich bei Gelegenheit mit dem Gedanken vertraut machen, das „Schätzchen“ einem Museum zu spenden und sich ein aktuelleres Modell zuzulegen) |
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Brandklasse FFettbrände
|
5) Löschmittel und deren Wirkung:
Wasser
Wasser
ist für Feststoffbrände eigentlich das Löschmittel der
Wahl. Es ist ungiftig, in großer Menge leicht erhältlich,
hat ein sehr großes Wärmebindungsvermögen, hohe
Netzfähigkeit, sensorisch neutral (Geruch/Geschmack), ist
unkompliziert einzusetzen und die Feuerwehr nimmt's ja schließlich
auch :-)
Neben all den Vorteilen hat Wasser natürlich
auch einige Nachteile, wie z. B. Gewicht oder thermische
Eigenschaften, die z.B. im Winter für eingeschränkte
Fahrstabilität sorgen. Natürlich ist es auch nicht für
alle Brandklassen geeignet, dies dürfte auch jedem klar sein,
der schon einmal die Demonstration einer Fettexplosion miterlebt hat.
Ebenfalls kontraindiziert ist Wasser bei Kaminbrand,
Leichtmetallbrand oder div. Chemikalien.
Hauptlöschwirkung
ist das Kühlen, d.h. die Temperatur des Brandobjekt wird durch
das Wasser aufgrund dessen hoher Wärmekapazität gesenkt,
und wenn diese dann unter der Zündtemperatur ist, kann das
Objekt nicht weiter brennen.
BC-Pulver
Es
gibt hauptsächlich 2 Arten von BC-Pulver, dies sind NaHCO3
bzw. KHCO3 / K2SO4
Die
Hauptlöschwirkung ist die Erstickung, das Pulver "drängt"
sich (vereinfacht dargestellt) zwischen den brennbaren Stoff und
Sauerstoff und verhindert so die Reaktion zwischen den
Molekülen.
Vorteile sind u.A. die hohe Löschwirkung und
die Einsatzfähigkeit in elektrischen Anlagen (s.u.), jedoch
haben alle Pulverlöscher einen riesigen Nachteil: durch
die extrem kleine Partikelgröße des Pulvers kann (und
wird!) dieses in alle noch so kleinen Ritzen und Fugen eindringen und
absetzen. Man kann davon ausgehen, dass wenn
ein Pulverlöscher in einem Raum ausgelöst wurde, sogar bei
regelmäßiger Reinigung auch nach 5 oder mehr Jahren noch
Pulverreste gefunden werden. Die Löschpulver sind nicht
gesundheitsgefährdend, jedoch stellt sich beim Einatmen dir
Pulverwolke ein salziger Geschmack und trockenem Nasen-Rachenraum
ein. Dieser Feuchtigkeitsentzug führt u.U. zu Hustenreiz.
ABC-Pulver
Das ABC-Pulver
ist ein Gemisch der folgenden Chemikalien (NH4)3PO4
/ (NH4)2SO4 / BaSO4
Hauptunterschied
zwischen BC- und ABC-Pulver ist, dass das
ABC-Pulver auch für Feststoffbrände geeignet ist. Die
Phosphat-Anteile schmelzen und bewirken
einen glasigen Überzug auf der Oberfläche des Feststoffs,
so dass auf diese Weise die
Sauerstoff-Zufuhr unterbunden wird.
Beim Einsatz in elektrischen
Anlagen ist darauf zu achten, dass der
Löscher nicht über 1000 V eingesetzt werden darf, da das
Pulver einen (wenn auch schlechten) Leiter darstellt.
Im
Prinzip ist das ABC-Pulver dem BC-Pulver bezüglich Vor- und
Nachteilen sehr ähnlich. Durch die "Leitfähigkeit"
des Pulvers hat das ABC-Pulver noch den zusätzlichen Nachteil,
dass wenn das Pulver in elektrische Geräte eindringt, das
Gerät mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen
Betrieb auf Dauer einstellt.
D-Pulver
Das
D-Pulver besteht vornehmlich aus NaCl, also handelsüblichem
Kochsalz in sehr fein gemahlener Form.
Da bei Leichtmetallbränden
große Wärmemengen freigesetzt undsehr hohe Temperaturen
erreicht werrden, Eigenen sich z.B. Wasser oder CO2 nicht
als Löschmittel. Wasser spaltet sich bei solch hohen
Temperaturen in Wasserstoff und Sauerstoff auf (thermische
Dissoziation). Die Gase reagieren dann u.U explosionsartig
(stöchiometrisches Knallgas) oder fördern zumindest die
Primärreaktion in Form zusätzlicher Energiezuführung.
Kohlendioxid reagiert relativ ähnlich, es bilden sich
Leichtmetallcarbide (mit dem Kohlensoffanteil) und -oxide, auch hier
würde das Brandgut mit dem „Löschmittel“
exotherm weiterreagieren anstatt die Reaktion zum erliegen zu
bringen.
Das NaCl schmilzt bei 801°C, es schmilzt nach dem
Aufbringen und bildet auf der Metaloberfläche einen glasartigen
Überzug, sodass kein Oxidationsmittel
mehr mit dem Metall reagieren kann. Das
NaCl selbst ist inert gegenüber Reaktion mit Metallen und geht
selbst keine Verbindung mit diesem ein.
Nachteil ist auch bei
diesem Pulver die salopp gesprochen „Schweinerei“ die es
nach dem Auslösen hinterlässt –
s. BC-Pulver.
CO2
Die
Hauptlöschwirkung des CO2 ist das Ersticken. Durch
Begasung des Brandguts mit CO2 wird die Sauerstoff-Zufuhr
verhindert und das Feuer erstickt. Durchaus gut geeignet ist der
CO2-Löscher im Küchenbereich bei brennenden
Pfannen oder Friteusen. Vorteil ist die Flüchtigkeit, einmal
kurz lüften und es gibt keine Löschmittelrückstände
mehr.
Vorsicht, was mit Feuer funktioniert, gelingt in diesem Fall auch mit Personen in geschlossenen Räumen. Durch die Sauerstoff-Verdrängung und das Einatmen von CO2 kann es u.U. Zu gefährlichen CO2-Konzentrationen in der Atemluft führen, die Bewusstlosigkeit zur Folge haben können. Daher kann man einen massiven CO2-Einsatz in geschlossenen Räumen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz durchführen.
Inergen
Ist eine
Mischung aus 52% N2, 40% Ar und 8% CO2 und
häufig als Löschmittel in stationären Löschanlagen
verwendet. Hauptlöschwirkung ist hier ebenfalls die erstickende
Wirkung. Vorteile von Inergen sind die absolute Korrosionsfreiheit,
Umweltverträglichkeit und bei richtiger
Löschanlagenplanung kann auf Personenschutzmaßnahmen
verzichtet werden, da das bei CO2 beschriebene Risiko des
Erstickens nicht gegeben ist und das Verhalten als elektrischer
Isolator.
Schaum
Schaum
ist eine Mischung aus Wasser, einem Schaumbildner oder Netzmittel und
Luft. Es eignet sich zur Bekämpfung von
Bränden der Klassen A & B. Die Hauptlöschwirkung ist
sowohl die kühlende Wirkung des
Wassers als auch die erstickende Wirkung des Schaumes, der
Sauerstoff- bzw. Luftzutritt verhindert und auf diese Weise das Feuer
löscht.
Abstände zu Spannungsführenden Teilen:
|
|
<1 kV |
< 30 kV |
< 110 kV |
< 220 kV |
< 380 kV |
|
CO2 |
1 |
3 |
3 |
4 |
5 |
|
Wasser |
1 |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
|
Schaum |
3 |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
|
ABC-Pulver |
1 |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
|
BC-Pulver |
1 |
3 |
3 |
4 |
5 |
|
D-Pulver |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
Halon:
Jaja, das waren noch
Zeiten, als es die Halon-Verbots-Verordnung (von 1991 BGBl I S 1090,
aktuelle Version vom 29.10.2001 BGBl I S2785) noch nicht gab. Damals
gab es auch noch so Wunderdinger, die sich Halonlöscher nannten.
Ich selbst habe diese Wunderdinger nicht mehr zu schätzen
gelernt, aber wenn man „alten“ Kollegen Glauben schenken
darf, waren sie der Wahnsinn – da reichte ein Feuerlöscherchen,
um ein ganzes Hochhaus zu löschen ,-) aber da man erkannt hat,
dass FCKW, wozu nun mal auch die Halone gehören, die Ozonschicht
zerstören und Umweltschutz einen viel höheren Stellenwert
erlangt hat gibt’s diese Löscherart nicht mehr (von
Restbeständen in der Großindustrie mit Sondergenehmigung
abgesehen nicht mehr). Also, falls in dem ein- oder anderen Keller
noch solch ein Löscher gefunden wird, weg damit zum
Gefahrstoff-Mobil, zur Sondermüll-Sammelstelle oder wie sich die
Einrichtung in der entsprechenden Gemeinde nennt.
Die Löschwirkung
beruhte auf dem aktiven Eingriff des Löschmittels in die
Verbrennungsreaktion und den Abbruch der radikalischen Kettenreaktion
"Verbrennung" (Inhibitor).
6) Arten von Feuerlöschern:
Feuerlöscher:
Definition
von Feuerlöscher:
"Ein Feuerlöscher ist ein
tragbares Feuerlöschgerät, das seinen Löschmittelinhalt
durch gespeicherten oder bei der Inbetriebnahme erzeugten Druck
selbsttätig ausstößt und von Hand getragen werden
kann. Feuerlöscher sind ein Bestandteil des vorbeugenden
Brandschutzes und dienen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden."
Feuerlöscher müssen
für wenig geübte und in der Brandbekämpfung unerfahrene Personen leicht zu bedienen sein,
ein Gewicht unter 20 kg haben,
die vorgeschriebene Mindestlöschleistung gewährleisten,
nach Inbetriebnahme innerhalb 5 Sekunden voll wirksam sein,
ein nicht gesundheitsschädliches Löschmittel enthalten,
typgeprüft sein,
zugelassen sein,
eine bebilderte Bedienungsanleitung besitzen,
über eine Unterbrechungseinrichtung abstellbar sein,
in Deutschland die Farbe rot (RAL 3000) haben,
Gerätearten:
Bei den Feuerlöschern unterscheidet man 2 verschiedene Gerätetypen:

Während der
Dauerdrucklöscher aus einem Druckbehälter besteht,
in dem sich sowohl Löschmittel als auch Druckgas befindet,
sind
beim Aufladelöscher Löschmittel und Druckgas in zwei
separaten Kammern untergebracht.
Bei den Pulverlöschern ist der Aufladelöscher zwar bei der Anschaffung teurer, jedoch mit weniger Aufwand und dadurch günstiger zu prüfen und zu warten, Außerdem bietet er mehr Sicherheit.

Prinzipiell gibt es die o.g. Arten von Dauerdruck- und Aufladelöschern. Dauerdrucklöscher sollten sofort betriebsbereit sein, die Aufladelöscher benötigen je nach Löschertyp bis zu 18 Sekunden zum Druckaufbau, bevor diese einsatzbereit sind.
Jeder Feuerlöscher muss eine Beschriftung haben, aus der Zulassungskenndaten ablesbar sind. Diese enthalten Kurzzeichen zu Geräteart, Löschmittel, Löschinhalt, Treibmittel und Funktionsbereitschaft innerhalb eines festgelegten Temperaturbereiches.
a) Löschmittel:
Tabelle 1 enthält die
Kennbuchstaben der Löschmittel auf den Feuerlöschern, so
wie dessen genaue Bezeichnung.
Auf den Feuerlöschern befinden
sich nach den Kennbuchstaben Zahlen, die den Löschmittelinhalt
in Litern bzw. kg angeben.
|
Kennbuchstaben: |
Löschmittel: |
|
K |
Kohlendioxidlöscher |
|
P |
Pulverlöscher für reine Flammenbrände |
|
PG |
Pulverlöscher für Flammen und Glutbrände |
|
PM |
Pulverlöscher für Metallbrände |
|
S |
Schaumlöscher |
|
W |
Wasserlöscher |
b) Treibmittel:
Tabelle 2 enthält die
Kennbuchstaben der Treibmittel auf den Feuerlöschen, so wie
dessen genaue Bezeichnung.
|
Kennbuchstaben: |
Treibmittel: |
|
C |
chemische Druckerzeugung im Löschmittelbehälter nach der Inbetriebsetzung |
|
H |
Hochdruckgas in besonderen Treibmittelbehältern |
|
L |
Luft oder sonstiges Gas unter Pressung im Löschmittelbehälter |
Treibmittel im Wasserlöscher (z.B. W10Cn):
Beim
Wasserlöscher W10Cn muss durch einen Schlagbolzen eine
Säureampulle im inneren des Feuerlöschers zerstört
werden. Die auslaufende Säure vermischt sich sofort mit dem
Wasser, dem ein Zusatz beigefügt ist. Diese Mischung löst
eine chemische Reaktion mit Bildung von CO2 aus, welches
als Treibmittel dient.
Pulverlöscher:
Bei
Pulverlöschern wird meistens CO2 als Treibmittel
eingesetzt, welches sich entweder in einem externen Behälter an
der Seite des Feuerlöschers oder direkt im Pulverraum befindet.
Bei externen Behältern muss das Treibmittel meist durch
Aufdrehen eines Handrades zugefügt werden. Feuerlöscher mit
innen oder außen liegenden Treibmittelbehälter werden als
Aufladelöscher bezeichnet, da diese erst manuell aufgeladen
werden müssen.
Kohlendioxidlöscher:
Bei
Kohlendioxidlöschern CO2 bildet das Kohlendioxid
sowohl Löschmittel als auch das Treibmittel in einem
Behälter.
Da hier der Druck des Treibmittels dauerhaft
besteht, werden diese Feuerlöscher auch als Dauerdrucklöscher
bezeichnet.
Achtung:
Auf Grund
der von den Halonen ausgehenden Umweltbelastung darf gemäß
FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom Mai 1991 in Deutschland das
Löschmittel Halon in tragbaren Feuerlöschern nur noch in
begründeten und genehmigten Ausnahmefällen eingesetzt
werden!
c) Frostbeständigkeit:
Tabelle
3 enthält die Kennbuchstaben zur Frostbeständigkeit auf den
Feuerlöschen, so wie dessen genaue Bezeichnung.
|
Kennbuchstaben: |
Frostbeständigkeit: |
|
n |
nicht frostbeständig |
|
-15 |
frostbeständig bis -15°C |
|
-30 |
frostbeständig bis -30°C |
d) Bauart-Bezeichnung:
Die Bauart-Bezeichnung
setzt sich aus den Kennbuchstaben der Tabellen 1 bis 3
zusammen:
Beispiel:
W10Cn = Wasserlöscher mit 10 Liter Inhalt, chemischer
Druckerzeugung, nicht frostbeständig
PG12H = Pulverlöscher
für Flammen und Glutbrände mit 12 kg Spezialpulverfüllung,
ABC-Hochdruckgas
Übersicht Löscher / Brandklassen:
|
A |
B |
C |
D |
|
|
K (Kohlensäure) |
nicht geeignet |
geeignet |
nur bei ausreichender Löschmittelmenge |
nicht geeignet |
|
P (BC-Pulver) |
nicht geeignet |
geeignet |
geeignet |
nicht geeignet |
|
PG (ABC-Pulver) |
geeignet |
geeignet |
geeignet |
nicht geeignet |
|
PM (Metall-Pulver) |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
geeignet |
|
S (Schaum) |
geeignet |
geeignet |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
|
W (Wasser) |
geeignet |
nur ehem. VbF B |
nicht geeignet |
nicht geeignet |
Vor- und Nachteile der
Löschertypen
Da ein Dauerdrucklöscher wie der Name bereits verrät, dauernd unter Druck steht, fällt er juristisch gesehen unter die Druckbehälterverordnung. Dort ist vorgeschrieben, dass der Löscher im 10-Jahres-Rythmus einer Prüfung zu unterziehen ist. Diese Prüfung ist jedoch aus Kostengründen unrentabel und mir ist nicht ein Fall bekannt, wo nach 10 Jahren diese Prüfung erfolgte. Dieses „Problem“ kann man mit einem Aufladelöscher umgehen. Wenn der Löscher vor Witterungseinflüssen und aggresiven Medien geschützt angebracht ist, sollte er mindestens 25-30 Jahre ohne Beanstandung seinen Dienst versehen können.
Für den Fall dass die Löscher einfach nur 30 Jahre an der Wand hängen, sollte sich die Anschaffungs/Instandhaltungskosten zwischen Dauerdruck- und Aufladelöscher die Waage halten. Beim Aufladelöscher hat man aber durch die Wartung des Behälters (auch innen) und Löschmittel eine wesentlich betriebssicherere Variante. Weiterhin kann bei einem Aufladelöscher nach Inbetriebsetzen des Löschers dieser wieder gefüllt und somit wiederverwendest werden, wohingegen bei einem Dauerdrucklöscher eine Ersatzbeschaffung durchzuführen ist.
7) Umgang mit dem Löscher:
Vor dem Einsatz muss geprüft werden, ob der Feuerlöscher für die entsprechende Brandklasse geeignet ist. Zusätzlich vor jedem Löschversuch die Feuerwehr (Notruf 112) verständigen!
Achtung:
Die
Funktionsdauer von Feuerlöschern beträgt bei 6 kg Löschern
ca. 10 s und bei 12 kg Löschern ca. 18 s. Daher sollte man mit
dem Löschmittel nicht verschwenderisch umgehen. Jedoch, wenn man
sich entschlossen hat, ein Feuer zu löschen, wird so viel
Löschmittel aufgebracht, bis man das Gefühl hat, das Feuer
ist aus. Um es noch deutlicher zu sagen: Nicht viele kleine
Sprühstöße aufbringen, sondern lieber einmal kräftig
und gut, denn jedes Mal nach einem Sprühstoß dauert es
einen Moment, bis sich die Pulverwolke wieder gesetzt hat und man das
Feuer wieder sieht. In dieser Zeit brennt das Feuer weiter und man
kann auf diesem Weg bestenfalls eine Ausbreitung verhindern.
Die Dauer bis zur Einsatzfähigkeit eines Feuerlöschers kann bis zu 15 s betragen. Hierauf ist besonders zu achten, da bei einem vorzeitigen Löschversuch lediglich das Treibgas entweicht, und nicht mehr die gesamte Kapazität des Löschers zur Verfügung steht!
|
|
Löschmittelstrahl niemals gegen die Windrichtung einsetzen, sondern stets mit Windrichtung vorne unten beginnend Löschmittelstrahl in die Flammen einbringen, Löschpulverwolke muss jeweils an der Flammenfront optimale Ausbreitung erreichen |
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Feuerlöscher nie probeweise betätigen! Löschmittelstrahl nicht wahllos in die Flammen richten, sondern stets von unten beginnend die Löschmittelwolke über das Brandobjekt legen. |
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Aber: |
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Brände größerer Ausdehnung niemals mit einzelnem Feuerlöscher angreifen, sondern stets mit großem Feuerlöschgerät bzw. mehreren Personen und Feuerlöschgeräten gleichzeitig den Löschangriff vortragen |
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Bei kleinen Entstehungsbränden Löschmittelvorrat nicht sinnlos Vergeuden, sondern nur so viel Löschmittel einsetzen, wie zur erfolgreichen Ablöschung erforderlich ist. Löschmittelreserven für evtl. Rückzündungen bereithalten |
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Benutzte oder in Betrieb gesetzte Feuerlöscher niemals sofort wieder an den Bereitstellungsort bringen, sondern unverzüglich durch geschultes Personal überprüfen und einsatzbereit machen lassen. |
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8) Prüfung:
Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.
Eine Verordnung, die
allgemeine Prüffristen aufzeigt, gibt es nicht.
Als
Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende
Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine
Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus kann
der Schluss gezogen werden, dass nach
Ablauf von 2 Jahren keine Gewähr mehr für die
Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht. Es können
jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch
kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.
Sachkundige sind in der
Regel Mitarbeiter oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern,
ihren Außendienstorganisationen oder auch von selbständigen
Prüfdiensten. Mit der Prüfung übernimmt der
Sachkundige, der für die Instandhaltung schriftlich legitimiert
sein muss, in sicherheits- und
brandschutztechnischer Hinsicht die Gewähr für die
ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung
der ihm anvertrauten Feuerlöscher.
Nach der Wartung
muss auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis
angebracht sein.
Generell beträgt die Prüffrist für Feuerlöscher 2 Jahre, die Prüfung eines Feuerlöschers. Ob der Löscher noch im Prüfintervall ist oder nicht, lässt sich ganz einfach feststellen. Wenn der Löscher schon einmal geprüft wurde befindet sich eine Prüfplakette auf dem Löscher, die das Prüfdatum anzeigt. Dieses Datum plus 2 Jahre ergibt den nächsten Prüftermin.
[Bild folgt]
Normalerweise kleben auf dem Prüfetikett 2 Termine. „Löscher geprüft am“ und „Behälter innen geprüft am“. Bei Aufladelöschern sollten diese Daten identisch sein, bei Dauerdrucklöschern ist wie o.g. eine Innenprüfung nicht möglich, daher sollte sich an dieser Stelle auch keine Prüfplakette befinden. Natürlich ist dieses Etikett vom Prüfer zu unterschreiben.
Bei neuen Löschern, die noch nicht geprüft wurden, ist die Suche etwas aufwendiger, jedoch sollte sich irgendwo auf dem Löscher der Vermerk „Werkkontrolle“ „Endabnahme“ o.ä. befinden. Hier gilt ebenfalls wieder:
Billige Dauerdrucklöscher wie z.B. aus dem Baumarkt sollte man nicht prüfen lassen, denn die Prüfgebühr ist fast genauso teuer wie ein neues Baumarkt-Schnäppchen. Dafür dass lediglich eine äußere Sichtprüfung (Schlauch & Auslöseeinrichtung auf Beschädigungen, Behälter auf massiven Rostbefall) und Druckprüfung mit einem handelsüblichen (Vorsicht Größenordnung 15 bar) Manometer durchgeführt werden kann, halte ich den Preis für nicht angemessen. Für diese Billigprodukte gibt es - wie mich ein Spezialist aufklärte - meist keine Ersatzteile, genausowenig wie Prüf- und Füllanleitungen, so dass im Schadenfall ohnehin keine Reparatr vorgenommen werden kann. Auch ist die Löschleistung meist deutlich geringer wie bei Markengeräten. Der seri&oml;se Sachverständige berät in Solchen Fällen normal, ob eine Prüfung sinnvoll ist oder nicht.
Dauerdrucklöscher von Markenherstellern kann und sollte man auch überprüfen lassen.
Die Prüfung ähnelt der von Aufladelöschern (s.u.) bis auf den Check der Druckgaspatrone.
Da es sich bei diesem Löscher-Typ um Druckbehälter nach OrtsDruckVO bzw. BetrSichVO handelt, muss dieser nach 10 Jahren einem "Behäter-TÜV" unterzogen werden.
Ein Feuerlöscher (Dauerdruck- und Aufladelöscher) sollte je nach Typ und Herstellerangeben nach 20 - 30 Jahren ausgemustert werden.
Prüfung eines Pulver-Aufladelöschers:
Ein Aufladelöscher sollte zunächst von außen genau begutachtet werden, evtl. anhaftende Verschmutzungen werden von gewissenhaften Prüfern ebenfalls entfernt. Der Löscher wird geöffnet, das Pulver auf Gewicht, Rieselfähigkeit / Feuchtigkeit geprüft (normalerweise abgesaugt, gesiebt, gemahlen und wieder eingefüllt), die Druckgaspatrone gewogen und das Gewicht auf dieser vermerkt (um schleichenden Gasverlust feststellen zu können). Alle Dichtungen sowie die Auslöseeinrichtungen werden vor dem Zusammenbau ebenfalls kontrolliert. Nach dem verplomben des geprüften Löschers wird noch die begehrte Plakette aufgeklebt und der Löscher hat für die nächsten 2 Jahre Ruhe, soweit die Prüfung in Schnellform.
Die Wartung von Wasser- oder Schaumlöschern funktioniert analog, jedoch werden statt dem Pulver (logischerweise) Flüssigkeitsstand des Wassers je nach Typ Frostschutzmenge und bei Schaumlöschern die Kartusche mit dem Schaummittel begutachtet.
Normalerweise lassen sich die Prüfer bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und sind für Fragen offen.
9) Löschvermögen:
Feuerlöscher werden an unterschiedlich großen Prüfobjekten getestet und nach dem tatsächlichen Löschvermögen eingestuft. Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstaben-Kombination angegeben, die auf dem Feuerlöscher aufgedruckt ist. Die Zahl bezeichnet die Größe des Prüfobjektes, der Buchstabe die Brandklasse.
Brandklasse A:
Die
Prüfobjekte für die Brandklasse A sind kreuzweise
gestapelte Holzstäbe, die zu Prüfzwecken entzündet
werden. Die Querstäbe haben eine Länge von 50 cm. Die
Länge der Längsstäbe ist die angegebene Zahl auf dem
Feuerlöscher und bestimmt zu dem die Länge des
Prüfobjektes. Der Feuerlöscher mit dem Kennzeichenschild
auf Foto 1 hat die Prüfzahl 34 bei Brandklasse A (34 A). Die
Länge des Prüfobjektes betrug also 3,4 Meter.
Brandklasse B:
Die
Prüfobjekte für die Brandklasse B sind Stahlwannen mit
unterschiedlichen Innendurchmessern, die jeweils mit einer
bestimmten Menge an Flüssigkeiten gefüllt werden. Hier
wird 1/3 Wasser mit 2/3 brennbarer Flüssigkeit gemischt. Die
Flüssigkeit wird zu Prüfzwecken in Brand gesetzt und nach
einem genau festgelegten Schema abgelöscht. Je größer
die abgelöschte Flüssigkeitsmenge ist, um so größer
ist das Löschvermögen des Feuerlöschers für die
Brandklasse B. Der Feuerlöscher mit dem Kennzeichenschild auf
Foto 1 hat die Prüfzahl 233 bei Brandklasse B (233 B). Die
Menge der abgelöschten Flüssigkeit betrug also 233 Liter.
Brandklasse C:
Die Angabe zur
Eignung eines Feuerlöschers für den Einsatz bei Bränden
der Brandklasse C liegt im Ermessen des Herstellers. Sie gilt nur
für Pulverlöscher.
Brandklasse D:
Da das Ablöschen eines Metallbrandes
von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Metall selbst,
seiner Form, der Beschaffenheit, der Brandentwicklung usw., abhängt
stellen Brände der Brandklasse D eine Besonderheit dar. Es ist
nicht Möglich ein allgemein verbindliches Prüfobjekt
festzulegen. Es gelten die Angaben des Herstellers.