Eine Schnelle und erfolgreiche Hilfe bei Bränden und sonstigen Unglücksfällen hängt entscheidend von der Zeit ab, bis fachkundige Helfer am Einsatzort sind. Aus diesem Grund werden vom Gesetzgeber bestimmten Hilfsorganisationen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) besondere Rechte eingeräumt, die Sonder- und Wegerechte.
Sonderrecht bedeutet, dass einige Straßenverkehrsvorschriften nicht beachtet werden müssen. So darf z.B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden oder in Halte- und Parkverbotszonen gehalten werden. Dieses Sonderrecht wird durch das blinkende Blaulicht angezeigt und signalisiert: Achtung, hier ist ein Hindernis oder eine Gefahrenstelle.
Das Wegerecht wird durch das Blaulicht und das Einsatzhorn gemeinsam angezeigt. Diese Signale weisen alle anderen Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass dem Einsatzfahrzeug gemäß § 38 StVO dem Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen. Selbst rote Ampeln dürfen von den Fahrzeugen mit Wegerechts-Signal überfahren werden. Dies allerdings nur mit der nötigen Sorgfalt.
Häufig wissen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn sich ihnen ein Einsatzfahrzeug nähert. Damit Sie sich richtig verhalten, haben wir einige Tipps zusammengestellt.
Wenn Sie das Einsatzhorn hören, versuchen Sie festzustellen, aus welcher Richtung sich das Einsatzfahrzeug nähert.
An Kreuzungen und Einmündungen dem Einsatzfahrzeug das Vorrecht geben, auch wenn Sie Vorfahrtsberechtigt sind.
Nähert sich das Einsatzfahrzeug von hinten, so fahren Sie äußerst rechts und bleiben Sie dann stehen, ohne die Fahrbahn zu blockieren. Warten Sie, bis das Fahrzeug an Ihnen vorbeigefahren ist. Achten Sie auch auf ggf. weitere folgende Einsatzfahrzeuge.
Bilden Sie auf mehrspurigen Straßen Gassen, um das Einsatzfahrzeug durchfahren zu lassen. Achten Sie auch hier wieder auf nachfolgende Einsatzfahrzeuge und schließen Sie die Gasse nicht zu früh. Bei zweispurigen Fahrbahnen auf der rechten Spur rechts ranfahren, auf der linken Spur links. Bei drei oder mehr Fahrspuren ist die Gasse zwischen der zweiten und dritten Spur zu bilden.
Haben Sie keine Möglichkeit auszuweichen, weil die Fahrbahn zu eng oder zu unübersichtlich ist, so fahren Sie bis zu einer geeigneten Ausweichstelle zügig vor dem Einsatzfahrzeug her. Dies gilt auch bei Kreuzungen mit roten Ampeln.
Verfallen Sie nicht dem „Katastrophen-Tourismus“ und behindern Sie nicht die Arbeit der Helfer. Fahren Sie auf Autobahnen bei Unfällen auf der Gegenfahrbahn zügig an der Unfallstelle vorbei und behindern Sie nicht den nachfolgenden Verkehr.
Verstellen Sie an einer Einsatzstelle nicht die Zufahrten und lassen Sie ausreichend Platz für nachfolgende Einsatzfahrzeuge.
Beachten Sie beim Parken die Verkehrschilder. Achten Sie vor allem auf Feuerwehrzufahrten und Hydranten. Denken Sie daran, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wesentlich mehr Platz benötigen als ein PKW. Hierzu haben wir bereits unter "Verhalten im ruhenden Straßenverkehr" entsprechende Ausführungen getroffen.
Denken Sie immer daran, wenn Ihnen selbst etwas zustoßen
sollte, möchten Sie schnellstmöglich Hilfe erhalten. Ermöglichen Sie auch
anderen diese Gunst, indem Sie Rettungsfahrzeuge nicht behindern.