Verhalten beim Herannahen von Fahrzeugen mit Sondersignal

Eine Schnelle und erfolgreiche Hilfe bei Bränden und sonstigen Unglücksfällen hängt entscheidend von der Zeit ab, bis fachkundige Helfer am Einsatzort sind.  Aus diesem Grund werden vom Gesetzgeber bestimmten Hilfsorganisationen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) besondere Rechte eingeräumt, die Sonder- und Wegerechte. 

Sonderrecht bedeutet, dass einige Straßenverkehrsvorschriften nicht beachtet werden müssen. So darf z.B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden oder in Halte- und Parkverbotszonen gehalten werden. Dieses Sonderrecht wird durch das blinkende Blaulicht angezeigt und signalisiert: Achtung, hier ist ein Hindernis oder eine Gefahrenstelle. 

Das Wegerecht wird durch das Blaulicht und das Einsatzhorn gemeinsam angezeigt. Diese Signale weisen alle anderen Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass dem Einsatzfahrzeug gemäß § 38 StVO dem Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen. Selbst rote Ampeln dürfen von den Fahrzeugen mit Wegerechts-Signal überfahren werden. Dies allerdings nur mit der nötigen Sorgfalt.

Häufig wissen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn sich ihnen ein Einsatzfahrzeug nähert. Damit Sie sich richtig verhalten, haben wir einige Tipps zusammengestellt.

Denken Sie immer daran, wenn Ihnen selbst etwas zustoßen sollte, möchten Sie schnellstmöglich Hilfe erhalten. Ermöglichen Sie auch anderen diese Gunst, indem Sie Rettungsfahrzeuge nicht behindern.