G-ABC-Züge in Hessen

Die rechtliche Grundlage zur Einrichtung von GABC-Zügen (GABC-Z) ergibt sich aus dem Katastrophenschutzkonzept „Katastrophenschutz in Hessen“ vom HMdI

An dieser Stelle nur die für die GABC-Züge relevanten Passagen, das gesamte Dokument kann von folgender URL kostenlos bezogen werden
HMdIHessen

Gefahrstoff-ABC

Durch den Aufgabenbereich Gefahrstoff-ABC sollen Gefahren und Schäden durch Gefahrstoffe (A: atomare, radioaktive Stoffe, B: biologische Stoffe, C: chemische Stoffe) erkannt, verhindert, gemindert und/oder beseitigt werden, die Menschen, Tiere und/oder die Umwelt beeinträchtigen.

Für diesen Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes werden aufgestellt:

32 Gefahrstoff-ABC-Züge (GABC-Z)

Personelle Stärke: 43 Personen Gesamtkräfte: 1.376


26 Gefahrstoff-ABC-Messzentralen (GABC-MZt)

Personelle Stärke: mindestens drei Personen

Gefahrstoff-ABC-Züge

In jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt ist mindestens ein GABC-Z aufzustellen.

Gliederung und Aufgaben eines GABC-Z ergeben sich aus Anlage 10.

Anlage 11:

Aufgaben des Gefahrstoff-ABC-Zuges (GABC-Z)

Der GABC-Z stellt die von radioaktiven, biologischen und chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren fest und verhindert oder verringert die Auswirkung der Gefahren und/oder Schäden auf Menschen, Tiere oder Umwelt.Er dekontaminiert Menschen, Sachen und Gelände.

Im einzelnen:





Formularvordrucke zur Verwendung im KatS-Stab, der ABC-Meßzentrale und den ABC-ErkKw:

5 Formulare analog der „alten“ NBC-Meldungen, zur Verfügung gestellt von M. Reitz, HLFS Hessen

N-1 N-2 N-3 N-4 N-5

B-1 B-2 B-3 B-4 B-5

C-1 C-2 C-3 C-4 C-5