Die rechtliche Grundlage zur Errichtung von ABC-Messzentralen (ABC-MZt) ergibt sich aus dem Katastrophenschutzkonzept „Katastrophenschutz in Hessen“ vom HMdI
An dieser Stelle nur die für die GABC-Züge relevanten Passagen,
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HMdIHessen
Durch den Aufgabenbereich Gefahrstoff-ABC sollen Gefahren und Schäden durch Gefahrstoffe (A: atomare, radioaktive Stoffe, B: biologische Stoffe, C: chemische Stoffe) erkannt, verhindert, gemindert und/oder beseitigt werden, die Menschen, Tiere und/oder die Umwelt beeinträchtigen.
Für diesen Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes werden aufgestellt:
32 Gefahrstoff-ABC-Züge (GABC-Z)
Personelle Stärke: 43 Personen Gesamtkräfte: 1.376
26 Gefahrstoff-ABC-Messzentralen (GABC-MZt)
Personelle Stärke: mindestens drei Personen
Gefahrstoff-ABC-Messzentralen (GABC-MZt)
Für die umfangreichen Aufgaben bei Gefahrstoff-ABC-Lagen im Zusammenhang mit den Messungen, Probenahmen und deren Auswertungen ist bei den KatS-Stäben eine GABC-MZt einzurichten. Das Personal sollte von der Feuerwehr gestellt werden. Wegen Einzelheiten zu dieser Einrichtung des Katastrophenschutzes wird auf Anlage 11 verwiesen.
Anlage 11:
Gefahrstoff-ABC-Messzentrale
Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 HBKG hat die untere KatS-Behörde eine Katastrophenschutzleitung (KatSL) mit einem Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) und u.a. einer Gefahrstoff-ABCMesszentrale (GABC-MZt) einzurichten. Der Aufgabenumfang sowie die personelle und materielle Ausstattung ist von der unteren KatS-Behörde entsprechend der örtlichen Gefahrenlage festzulegen. Um im Einzelfall alle Aufgaben wahrnehmen zu können, wird die Ausbildung von mindestens zwei Einsatzkräften und einer Leiterin/eines Leiters empfohlen (für eine Schicht). Für die Überwachung von Rundfunk und Fernsehen ist eine zusätzliche Hilfskraft erforderlich.
Räumliche Voraussetzung
Ein Arbeitsraum mit großem Tisch in unmittelbarer Nähe des KatS-Stabes.
Kommunikationsmittel
Mindestens ein Fernsprech-Hauptanschluss, ein Sprechfunkgerät für den 4-Meter-Wellenbereich, ein Radio und ein Fernsehgerät.
Einsatz unterhalb der Katastrophenschwelle
Das Personal der GABC-MZt kann auch bei Schadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung einer Technischen Einsatzleitung (TEL) bei der Koordination von Gefahrstoff-Messungen.
Aufgaben der Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt)
Die GABC-MZt koordiniert nach Weisung der Fachberaterin/des Fachberaters Gefahrstoff-ABC den Einsatz aller Gefahrstoff-ABC-Erkundungen, holt die entsprechenden Informationen ein, wertet sie aus und leitet sie der Fachberaterin/dem Fachberater GABC zu.
Im einzelnen:
koordiniert den Einsatz aller für GABC-Messungen, Probenahmen und Wetterhilfsmeldungen geeigneten Teileinheiten/Einheiten und Stellen,
nimmt alle Erkundungsmeldungen und Informationen über GABC-Lagen sowie Wetterhilfsmeldungen entgegen, wertet sie aus, fasst sie ggf. zusammen und leitet sie der Fachberaterin/dem Fachberater GABC zu,
hält Verbindung zu allen bei GABC-Lagen wichtigen Stellen, z.B. den Wetterdiensten, den Staatlichen Umwelt-Dienststellen, Firmen des Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-Systems (TUIS), Proben-Untersuchungslaboren und holt ggf. dort Informationen ein,
regelt Einrichtung und Betrieb von Probensammelstellen und den Transport der Proben zu den Untersuchungsstellen,
gibt ggf. fachliche Anweisungen für Gefahrstoff-Messungen und Probenahmen einschließlich Verpackung und Transport der Proben,
wirkt ggf. in einer Notfallstation bei der Abschätzung der Personendosis mit,
überwacht Rundfunk- und Fernsehmeldungen hinsichtlich der Schadenlage,
führt sonstige humanitäre Aufträge des KatS-Stabes aus.
In der GABC-MZt sind nach Möglichkeit Anlagen der Datentechnik (Telematik, Internet, EDVProgramme) zu verwenden, da durch derartige Anlagen schnellere und qualitativ bessere Erhebungen, Berechnungen und Auswertungen möglich sind.
Formularvordrucke zur Verwendung im KatS-Stab, der ABC-Meßzentrale und den ABC-ErkKw:
5 Formulare analog der „alten“ NBC-Meldungen, zur Verfügung gestellt von M. Reitz, HLFS Hessen
N-1 N-2 N-3 N-4 N-5
B-1 B-2 B-3 B-4 B-5