An dieser Stelle soll ein Überblick über das Gebiet Notfallstation gegeben werden, die offizielle Richtlinie ist hier anzusehen.
Dsa Konzept der Notfallstationen wurde in erster Linie entwickelt, um bei
dem Szenario "Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt" hervorgerufen
durch einen Stör- oder Zwischenfall im KKW Biblis bzw. der ehem.
Nuklearbetriebe Hanau, der betroffenen Bevölkerung
Dekontaminationsmöglichkeiten zu schaffen.
Das Konzept der
Notfallstation kann bei Bedarf auch auf Zwischenfälle mit biologischen
oder chemischen Gefahrstoffen angepaßt werden. Aufgrund der schlechten
Identifizierungsmöglichkeiten von biologischem Material ist jedoch die
Überprüfung der Personen auf Kontamination wesentlich schwieriger.
Die Notfallstation besteht aus 2 Teilen:
Kontaminationskontrollstelle
Notfallstation
Der Grundgedanke hierbei ist, daß mehrere
Kontaminationskontrollstellen im betroffenen Gebiet errichtet werden
und eine Notfallstation.
Aufgaben der Kontaminationskontrollstelle
Durch die Einrichtung einer Kontaminationskontrollstelle soll erreicht
werden, dass nur kontaminierte Personen die Notfallstationen aufsuchen.
Aufgaben der Kontaminationskontrollstelle sind insbesondere:
Ausgabe von Merkblättern mit Hinweisen und Verhaltensregeln an alle ankommenden Personen (Station 1)
Grobmessungen zur Feststellung, ob Kontamination vorliegt (Station 2)
Weiterleitung nicht kontaminierter Personen in Aufnahmegebiete
Feststellen der Personalien von kontaminierten Personen (Station 3)
Weiterleitung der kontaminierten Personen zur Notfallstation (Station 3).
Funktion einer Kontaminationskontrollstelle
Die Kontaminationskontrollstelle ist in 3 Stationen gegliedert:
Station 1:
Anhalten der aus dem Gefahrenbereich ankommenden Fahrzeuge und Personen.
Vorinformation der ankommenden Personen und Aushändigung eines Merkblattes.
Dieses Merkblatt soll über das Hilfsangebot der Notfallstationen informieren und gleichzeitig auffordern, über festgelegte Evakuierungswege weiterzufahren, wenn keine Kontamination festgestellt wird.
Station 2:
Überprüfung von Fahrzeugen und Personen auf Kontamination durch Grobmessung
falls keine Kontamination festgestellt wird, Weiterleitung auf festgelegten Evakuierungsrouten
bei festgestellter Kontamination: Abstellen von Fahrzeugen und Sachen auf dem Sammelplatz; ggf. weitere Maßnahmen entsprechend der Entscheidung des Arztes
Station 3:
Aushändigen des "Erhebungsbogens"
Hilfe beim Ausfüllen des Erhebungsbogens (hier werden nur die personenbezogen Daten sowie die Angaben zum Aufenthalt während und nach dem Unfall eingetragen
Betreuung und Weiterleitung kontaminierter Personen zur Notfallstation

Aufgaben einer Notfallstation
Die
Notfallstation ist eine Einrichtung zur medizinischen Sichtung und
Erstversorgung von Personen, die von einem Kernkraftwerksunfall direkt
betroffen sind, d. h., dass sie sich während oder nach Durchzug der
radioaktiven Wolke, die aus der Anlage freigesetzt wurde, in dem
betroffenen Gebiet aufgehalten haben. [9]
In einem solchen Falle sind folgende Expositionsmöglichkeiten zu
berücksichtigen:
Bestrahlung aus der radioaktiven Wolke,
Bestrahlung durch Umgebungskontamination,
Bestrahlung durch Eigenkontamination,
Bestrahlung durch Inkorporation
Die
Notfallstationen dienen nur zur Versorgung betroffener Personen.
Bereits rechtzeitig evakuierte Personen können unter Umgehung der
Notfallstation in die vorgesehenen Aufnahmegebiete gebracht werden.
Notfallpatienten (Unfälle, akute Erkrankungen) werden im Rahmen der
ersten ärztlichen Hilfe versorgt und dann zur Weiterbehandlung verlegt.
Falls sonstige medizinische Hilfe erforderlich ist, wird diese von den
Rettungsdienstorganisationen geleistet.
Hilfsbedürftige, Schwangere, Kinder und ältere Personen sind bevorzugt zu
betreuen.
Die Aufgaben in der Notfallstation lauten konkret:
Aufnahme und Versorgung kontaminierter Personen,
Durchführung der Kontaminationskontrolle,
Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen,
Abschätzung der Strahlenbelastung (Direktstrahlung und Inkorporation)
ärztliche Beurteilung und Betreuung,
Weiterleitung behandlungsbedürftiger Personen in geeignete Krankenhäuser,
Weiterleitung von Personen in Aufnahmegebiete.
Die Notfallstation ist grundsätzlich als ein Angebot an die betroffene Bevölkerung zu verstehen. Das Aufsuchen dieser Station durch die Bevölkerung erfolgt auf Empfehlung der Katastrophenschutzleitung (KatSL). Nur im Einzelfall, bei extremen Lagen, kann auf Grund einer gesonderten Entscheidung des Leiters der KatSL das Aufsuchen einer NFS angeordnet werden. Letzteres kann bei kleinflächigen, aber starken Kontaminationen oder Strahlenexpositionen, die auf Grund besonderer Wetterlagen auftreten können, erforderlich werden.
Grundsatz:
Das Aufsuchen der Notfallstationen durch die
Bevölkerung erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei einer Anordnung "Aufsuchen der Notfallstationen" kommt die Anwendung von Zwangsmitteln nicht in Betracht.
Anmerkung:
Die
Maßnahmen der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung der Personen sind
von den unteren KatS-Behörden in eigener Zuständigkeit zu veranlassen.
Evakuierungswege sind mit den Polizeibehörden abzustimmen.
Funktion einer Notfallstation
Die Notfallstation ist in die Stationen 1 - 11 gegliedert. Einen überblick über den Ablauf in der Notfallstation gibt das beigefügte Funktionsschema. Der Bereich bis einschließlich Station 6 (Nachkontrolle) gilt als möglicherweise kontaminiert ("unreine Seite" oder "Schwarzbereich"), während der Bereich ab Station 7 als nicht kontaminiert ("reine Seite" oder "Weißbereich") gilt. Durch organisatorische Maßnahmen ist dafür Sorge zu tragen, dass möglichst wenig Kontamination in den nicht kontaminierten Bereich verschleppt wird.
Die Erste-Hilfe-Station (Station 2) wird nur von den Personen aufgesucht, die erste Hilfe benötigen; sie ist daher nicht in den gesamten Ablauf einbezogen. Sie steht allen Personen im kontaminierten Bereich zur Verfügung, die erste Hilfe benötigen. Personen, die sich schon in Station 7 oder weiter befinden, suchen bei Bedarf Station 9 (ärztliche Betreuung) auf, wenn sie erste Hilfe benötigen.
Die einzelnen Stationen kurz beschrieben:
Station 1:
Vorkontrolle mit Dosisleistungsmessgeräten zur Feststellung der Kontamination
Einsammeln der abgelegten Oberbekleidung zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Ausgabe der Erhebungsbögen
Eintragung in Erhebungsbögen
Ausgabe der Merkblätter
Entlassung nicht betroffener Personen
Station 2:
Versorgung akut verletzter oder erkrankter Personen
Einweisung durch den Arzt zur stationären Behandlung in ein entsprechendes Krankenhaus (ggf. unter Umgehung der Dekontamination). In diesem Falle einsammeln der Zweitschrift des Erhebungsbogens mit Eintragung des Verbleibs und zu gegebener Zeit Weiterleitung zur Sammlung an Station 10/11.
Station 3:
Stauraum vor der Kontaminationsnachweisstation
Unterrichtungder betroffenen Personen über den weiteren Ablauf in der Notfallstation. Aushändigen eines entsprechenden Merkblattes.
ggf. Ausgabe von Kaliumiodidtabletten.
Station 4:
Messen der Kontamination mit Kontaminationsnachweisgerät
Abschätzen der Dosis auf der Grundlage der von der Katastrophenschutzleitung übermittelten Messergebnisse sowie den Angaben der Betroffenen über Aufenthaltsort und -dauer
Eintragung der Ergebnisse in Erhebungsbogen
Station 5:
Ablegen der restlichen Bekleidung (soweit erforderlich)
Anleitung zur Dekontamination
Ausgabe von Handtüchern (Papier)
Weiterleitung zur Station 6 "Nachkontrolle"
Station 6:
Überprüfung, ob die Kontamination beseitigt ist, g.g Eintragung in Erhebungsbogen
wird noch Restkontamination festgestellt, Zurückleitung an Station 5 zur erneuten Dekontamination
Weiterleitung nicht mehr kontaminierter Personen zur Station 7 "Einkleidung".
Station 7:
Ausgabe von Behelfskleidung
Weiterleitung zur Station 8 "Warteraum"
Station 8:
Stauraum vor der ärztlichen Betreuung
Weiterleitung zur Station 9 "ärztliche Betreuung"
Station 9:
Untersuchung des Allgemeinzustandes und Überprüfung auf Anzeichen einer Strahlenexposition (Frühsymptome)
Eintragung in Erhebungsbogen (die Urschrift des Erhebungsbogens wird der betroffenen Person zur Aufbewahrung ausgehändigt) .
Behandlung. von Verletzungen und sonstigen Erkrankungen im Sinne erster ärztlicher Hilfe
Weiterleitung zu den Stationen 10 "Einweisung in Krankenhaus" oder 11 "Betreuung/Aufenthalt"
Station 10:
Einweisung kranker oder überexponierter Personen in geeignete Krankenhäuser
Organisation des Transportes in ein geeignetes Krankenhaus
Betreuung bis zum Transport in ein geeignetes Krankenhaus
Einsammeln der Zweitschrift des Erhebungsbogens mit Eintragung über Verbleib
Station 11:
Zuweisung von Unterkünften
Organisation des Transports zu den Unterkünften
ggf. Versorgung der betroffenen Personen sowie der Helfer mit Getränken und Verpflegung
ggf. Betreiben einer Personenauskunftsstelle zum Zwecke der Familienzusammenführung
Einsammeln der Zweitschrift des Erhebungsbogens mit Eintragung des Verbleibs